
Millionenzahlungen und Sonderrechte für Kirchen – wie säkular ist der Staat wirklich?
12. Mai 2021
Artikel 140 unserer Verfassung legt fest: »Es besteht keine Staatskirche.« Dennoch überweisen die Länder den Kirchen jedes Jahr mehr als 500 Millionen Euro aus Steuermitteln, die »Kirchensteuer« - die der Staat unentgeltlich als Dienstleistung für die Kirchen eintreibt – kommen noch dazu. Kirchenvertreter (ohne *innen) sitzen in Rundfunkbeiräten und für Kirchen gelten weiterhin Sonderrechte, die unser Rechte- und Wertesystem unterminieren. Wir fragen bewusst »ketzerisch«: Ist das noch säkular, oder kann das weg? 1803 – Ein gutes Jahr zum »Kohle scheffeln« Blick in die Geschichte: Im Europa des 19. Jahrhunderts war eine lange Phase des politischen Umbruchs abgeschlossen. ...
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