Menschenwürde, Gerechtigkeit, Solidarität, Subsidiarität und Anwaltschaftlichkeit sind Maßstab und Orientierung für die Arbeit der Caritas und ihre fachlichen und sozialpolitischen Positionen und Konzepte.
Zitat Caritas-Homepage
Die Caritas ist stolz auf ihr Tarifwerk. Dieser [sic!] ist im kirchlichen Arbeitsrecht verankert […]. Die Arbeitsrechtliche Kommission sieht Einmischungen in die AVR, die ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag mit sich bringen würden, skeptisch.
Ebenfalls Caritas-Homepage
Die kirchliche Caritas hat als Arbeitgeberin verhindert, dass ein zwischen ver.di und BVAP ausgehandelter Tarifvertrag für die Pflege für »allgemeingültig« erklärt wird. Hiervon hätten unheimlich viele Pflegekräfte profitiert, die in nicht tarifgebundenen Einrichtungen arbeiten. Wir hätten hierfür viele Worte, einige könnten jedoch beleidigend und verletzten sein.
Darum schrieben wir ein Gedicht für die Arbeitgeberseite der Caritas und der Diakonie:
Als Pflegekraft hat mensch es schwer
leistet viel – bekommt nur wenig.
Heute verstehen wir umso mehr,
der »Mensch« interessiert euch eh nicht.
Euch leiten andere Motive:
»Gewerkschaft raus!« und Machterhalt.
Nichts mit Menschenwürde oder -liebe,
zur Not dann mit dem Rechtsanwalt.
Doch passt gut auf und gebt fein Acht,
wer lernt, dass Lohn nicht kommt durchs Beten,
der hat sich schnell mal schlau gemacht,
und ist fix ausgetreten.
Schlussendlich wird mit jedem Austritt,
vielen deutlich: »die brauch‘s gar nicht«.
Die Erkenntnis kommt dann Schritt um Schritt,
auch ins Gesetz und zu Gericht.
»Betriebsrat« statt »kirchlichem Arbeitsrecht«
wäre das nicht zauberhaft?
Ich muss sagen: fänd ich nicht schlecht.
Das Ende einer Parallelgesellschaft.