Zukünftig werden auch in der Rendsburger Ratsversammlung und im Kreis Rendsburg-Eckernförde mindestens drei Mandatsträger für die Bildung einer Fraktion erforderlich sein. Außerdem wurden die Hürden für Bürgerentscheide erhöht. Dies schwächt vor allem kleine Parteien sowie kleine bzw. finanzschwache Bürgerinitiativen.
Die schwarz-grüne Landesregierung hat mit ihrer Mehrheit eine Erhöhung der Fraktionsgrößen von derzeit zwei auf drei Mandatsträger für Kreise und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner durchgesetzt. Einzelabgeordnete ohne Fraktionsstatus haben sehr viel weniger Rechte und in den Ausschüssen keine Vertretungen. Kleinere Parteien und Wählergemeinschaften werden so massiv benachteiligt.
Besonders ärgerlich für Rendsburg ist, dass CDU und Grüne hier die Geschäftsordnung der Ratsversammlung in Rendsburg so ändern wollen, dass die Änderungen hier besonders strikt ausgelegt werden und die Rechte von Einzelabgebordneten noch weiter beschränkt werden sollen. Neben mehren anderen Parteien hat DIE LINKE hier im Senat am 5.4.23 gegen die so geänderte Geschäftsordnung gestimmt.
Außerdem haben sich bei der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 15.3.2023 des Kieler Landtags CDU und Grüne nicht von ihrem Kurs Richtung Demokratieabbau abbringen lassen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die Gemeindeordnung so zu ändern, dass direkte Demokratie höhere Hürden bekommt oder sogar ganz verhindert wird. Es ist zum Beispiel geplant, die Menge der für einen erfolgreichen Bürgerentscheid benötigten Unterschriften zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Zeitraum, in dem die Unterschriften gesammelt werden müssen, verkürzt werden.
DIE LINKE prüft derzeit, ob gegen die Änderung der Gemeindeordnung Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht wird. In Rendsburg und im Kreis werden wir dafür eintreten, dass der verbleibende Spielraum an demokratischer Teilhabe kleiner Gruppen und Einzelabgeordneter voll ausgeschöpft wird. (SR)